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TIPPs zum Jahresende 11.12.2024

Resturlaub ins nächste Jahr mitnehmen: Was Sie wissen sollten

Die Frage, ob Resturlaub ins neue Jahr mitgenommen werden kann, beschäftigt viele Arbeitnehmer. Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass Urlaubstage, die im laufenden Kalenderjahr nicht genommen werden, verfallen können. Allerdings gibt es einige wichtige Ausnahmen und Regelungen, die es zu beachten gilt.

Laut § 7 Abs. 3 des Bundesurlaubsgesetzes müssen Arbeitnehmer ihren Urlaub grundsätzlich bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres nehmen. Eine Mitnahme in das nächste Jahr ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. So dürfen Resturlaubstage in der Regel nur dann ins neue Jahr übertragen werden, wenn der Arbeitnehmer aus besonderen Gründen – wie Krankheit oder betriebliche Erfordernisse – daran gehindert war, seinen Urlaub rechtzeitig zu nehmen. In solchen Fällen kann der Resturlaub bis zum 31. März des folgenden Jahres genutzt werden.

Urlaub genießen

Es ist jedoch ratsam, frühzeitig mit dem Arbeitgeber über den verbleibenden Urlaub zu sprechen und gegebenenfalls einen Urlaubsantrag zu stellen. Viele Unternehmen haben zudem eigene Regelungen zur Handhabung von Resturlaub, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen können. Um Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass Sie Ihre wohlverdienten Urlaubstage auch tatsächlich nutzen können, sollten Sie sich rechtzeitig informieren und planen.

Insgesamt ist es wichtig, die eigenen Urlaubsansprüche im Blick zu behalten und aktiv auf eine rechtzeitige Inanspruchnahme hinzuarbeiten. So steht einem erholsamen Urlaub im neuen Jahr nichts im Wege!